Energieausweise – Qualitätsmerkmal für Ihre Immobilie
Grundlage für die Ausstellung von Energieausweisen ist die “Energieeinsparverordnung 2009” (EnEV 2014). Der Ausweis stellt die Energieeffizienz eines Gebäudes dar, so dass verschiedene Gebäude energetisch miteinander verglichen werden können.
Wann wird der Energieausweis für Bestandsgebäude benötigt?
Ein Energieausweis muss vorgelegt werden bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbstständigen Nutzungseinheit.
Zwei Wege führen zum Ziel – zwei Varianten von Energieausweisen.
Den Energieausweis gibt es, je nach Anforderung, als Bedarfs- oder als Verbrauchsausweis.
Die Basis für den Bedarfsausweis ist die Untersuchung der vorhandenen Bausubstanz, der Heizungstechnik und weiterer Kriterien. Hieraus wird die energetische Qualität des Gebäudes ermittelt. Der tatsächliche Energieverbrauch hat keinen Einfluss auf die Beurteilung im Bedarfsausweis.
Beim Verbrauchsausweis werden die tatsächlichen Energieverbräuche der Nutzer erfasst. Eine energetische Bewertung der Bauteile des Gebäudes erfolgt hierbei nicht.
Ein sinnvoller Energieausweis kann nur der nach einer Bedarfsberechnung sein. Er enthält qualifizierte Modernisierungstipps und ist ein idealer Einstieg in die Modernisierung Ihrer Immobilie.
Einen Überblick über die Ausweisvarianten zeigt Ihnen die folgende Tabelle:
Welcher Ausweis gilt für das Gebäude ab wann? |
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Wohnungsanzahl | Baujahr | Ausweispflicht | |||
1 bis 4 | Bauantrag
vor 01.11.1977 |
Bedarfsausweis* | |||
Bauantrag
nach 01.11.1977 |
Bedarfsausweis | oder | Verbrauchsausweis | ||
5 und mehr | Bauantrag
vor 01.11.1977 |
Bedarfsausweis | oder | Verbrauchsausweis | |
Bauantrag
nach 01.11.1977 |
Bedarfsausweis | oder | Verbrauchsausweis | ||
Denkmalgeschützte
Gebäude |
keine | ||||
* Wurde eine Modernisierung durchgeführt, welche mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichte, kann auch ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab dem Ausstellungsdatum.Für weitere Fragen erreichen sie uns unter Kontakt |